Zuschuss
Der Staat verdoppelt Ihre Spende*
Über die staatliche Teilfinanzierung erhält die AfD zusätzlich 0,45 € für jeden gespendeten Euro — solange unsere Eigenmittel die staatlichen Zuschüsse übersteigen.
Vier Wahlen · 6., 13. & 20. September 2026
Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wählen 2026 ihre neuen Landtage — in Niedersachsen werden zeitgleich die Kommunalparlamente neu bestimmt. Ihre Spende stärkt unseren Wahlkampf vor Ort, für eine Politik, die wieder dem Bürger dient.
Deutschland steht 2026 an einem Wendepunkt. Wirtschaftliche Kraft, innere Sicherheit und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats stehen auf dem Spiel — in einer Zeit, in der die etablierten Parteien diese Themen entweder leugnen oder verschleppen. Die Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Kommunalwahl in Niedersachsen sind keine Lokalereignisse: Sie sind die Bühne, auf der sich entscheidet, ob die Bürger eine echte Alternative zur bisherigen Politik sichtbar machen können.
Die AfD ist heute die einzige Kraft, die diese Alternative konsequent vertritt. Doch Wahlkämpfe lassen sich nicht mit Worten allein gewinnen. Großplakate an Hauptstraßen, hunderttausende Flyer in den Briefkästen, Infostände in jeder Kreisstadt, Veranstaltungen mit unseren Kandidaten — all das kostet Geld. Geld, über das wir im Gegensatz zu den Altparteien nicht über staatlich gestützte Medienkampagnen oder gewachsene Lobbynetzwerke verfügen.
Genau deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Jeder gespendete Euro fließt unmittelbar in den Wahlkampf vor Ort — und wird durch die staatliche Teilfinanzierung zusätzlich aufgestockt. Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass unsere Botschaft in jedem Landkreis ankommt. Für eine Politik, die Deutschland wieder dem Bürger zurückgibt.
Zuschuss
Über die staatliche Teilfinanzierung erhält die AfD zusätzlich 0,45 € für jeden gespendeten Euro — solange unsere Eigenmittel die staatlichen Zuschüsse übersteigen.
Steuervorteil
Die Hälfte Ihrer Spende erstattet das Finanzamt direkt von der Einkommensteuer (max. 825 € bei 1.650 € Spende). Weitere 1.650 € sind als Sonderausgabe absetzbar. Bei Ehepaaren verdoppeln sich diese Beträge.
Wirkung
Genug für ein Großplakat eine Woche an einer viel befahrenen Straße, eine Postwurfsendung an einen ganzen Wahlkreis oder den Druck von zehntausenden Flyern.
* Nach dem System der staatlichen Teilfinanzierung (§ 18 Parteiengesetz) erhalten Parteien bis zu 0,45 € je gespendeten Euro vom Staat, begrenzt durch die Höhe ihrer eigenen Einnahmen (relative Obergrenze). Weitere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen.
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Was Sie zu Steuervorteil, Veröffentlichung und staatlicher Teilfinanzierung wissen sollten.