AfD
Berlin · Mecklenburg-Vorpommern · Sachsen-Anhalt

Vier Wahlen · 6., 13. & 20. September 2026

Spenden Sie heute, damit Sie auch morgen
noch eine echte Wahl haben.

Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wählen 2026 ihre neuen Landtage — in Niedersachsen werden zeitgleich die Kommunalparlamente neu bestimmt. Ihre Spende stärkt unseren Wahlkampf vor Ort, für eine Politik, die wieder dem Bürger dient.

Warum Ihre Spende zählt

Deutschland steht 2026 an einem Wendepunkt. Wirtschaftliche Kraft, innere Sicherheit und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats stehen auf dem Spiel — in einer Zeit, in der die etablierten Parteien diese Themen entweder leugnen oder verschleppen. Die Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Kommunalwahl in Niedersachsen sind keine Lokalereignisse: Sie sind die Bühne, auf der sich entscheidet, ob die Bürger eine echte Alternative zur bisherigen Politik sichtbar machen können.

Die AfD ist heute die einzige Kraft, die diese Alternative konsequent vertritt. Doch Wahlkämpfe lassen sich nicht mit Worten allein gewinnen. Großplakate an Hauptstraßen, hunderttausende Flyer in den Briefkästen, Infostände in jeder Kreisstadt, Veranstaltungen mit unseren Kandidaten — all das kostet Geld. Geld, über das wir im Gegensatz zu den Altparteien nicht über staatlich gestützte Medienkampagnen oder gewachsene Lobbynetzwerke verfügen.

Genau deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Jeder gespendete Euro fließt unmittelbar in den Wahlkampf vor Ort — und wird durch die staatliche Teilfinanzierung zusätzlich aufgestockt. Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass unsere Botschaft in jedem Landkreis ankommt. Für eine Politik, die Deutschland wieder dem Bürger zurückgibt.

Drei Vorteile, die jede Spende an die AfD besonders wirksam machen.

Zuschuss

Der Staat verdoppelt Ihre Spende*

Über die staatliche Teilfinanzierung erhält die AfD zusätzlich 0,45 € für jeden gespendeten Euro — solange unsere Eigenmittel die staatlichen Zuschüsse übersteigen.

Steuervorteil

Bis zu 825 € direkt zurück

Die Hälfte Ihrer Spende erstattet das Finanzamt direkt von der Einkommensteuer (max. 825 € bei 1.650 € Spende). Weitere 1.650 € sind als Sonderausgabe absetzbar. Bei Ehepaaren verdoppeln sich diese Beträge.

Wirkung

Aus 100 € werden 250 €*

Genug für ein Großplakat eine Woche an einer viel befahrenen Straße, eine Postwurfsendung an einen ganzen Wahlkreis oder den Druck von zehntausenden Flyern.

* Nach dem System der staatlichen Teilfinanzierung (§ 18 Parteiengesetz) erhalten Parteien bis zu 0,45 € je gespendeten Euro vom Staat, begrenzt durch die Höhe ihrer eigenen Einnahmen (relative Obergrenze). Weitere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen.

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Ihre Adresse für die Spendenquittung übernehmen wir aus der Banküberweisung. Bitte geben Sie den Verwendungszweck exakt an.

Häufige Fragen

Was Sie zu Steuervorteil, Veröffentlichung und staatlicher Teilfinanzierung wissen sollten.

Wie hoch ist der Steuervorteil? +
Die Hälfte Ihres gespendeten Betrages (maximal 825 € bei einer Spende von 1.650 €) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommensteuer erstattet (§ 34g EStG). Weitere 1.650 € können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.
Wie erhalte ich meine Spendenquittung? +
Bei einmaligen Spenden erhalten Sie im ersten Quartal des folgenden Jahres von der AfD eine Zuwendungsbescheinigung. Bei regelmäßigen Spenden von insgesamt über 4,99 € im Jahr erhalten Sie zusätzlich eine Sammelbestätigung über die Einzelbeträge. Ihre Adresse für den Versand übernehmen wir aus der Banküberweisung bzw. aus den PayPal-Daten.
Wird meine Spende öffentlich bekannt gemacht? +
Spenden bis 9.999 € pro Jahr (in Summe an alle Gliederungen der AfD inklusive Beiträge) werden vertraulich behandelt und erscheinen in keinem Rechenschaftsbericht. Spenden, die sich innerhalb eines Jahres auf 10.000 € oder mehr summieren, werden mit Nennung des Namens und der Adresse des Spenders (mit ein bis zwei Jahren Verzögerung) im Rechenschaftsbericht der AfD aufgeführt. Einzelspenden ab 35.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, der sie zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Wie funktioniert die staatliche Teilfinanzierung? +
Die AfD erhält 0,86 € jährlich für jede für die Landesliste abgegebene gültige Zweitstimme; für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 1,05 €. Zusätzlich erhalten wir 0,45 € pro Jahr für jeden Euro, den wir als Zuwendung (Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge oder rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Die Höhe der staatlichen Zuschüsse darf die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten — Parteien müssen sich also mindestens zur Hälfte selbst finanzieren. Ihre Spende sorgt deshalb dafür, dass wir den staatlichen Zuschuss voll ausschöpfen können.
Was kann die AfD mit einer Spende von 100 € bewirken? +
Aus 100 € werden über die staatliche Teilfinanzierung bis zu 250 €. Damit können wir z. B. ein Großplakat an einer viel befahrenen Straße eine Woche lang buchen, eine Postwurfsendung an einen ganzen Wahlkreis verteilen oder den Druck von zehntausenden Flyern für eine Straßenaktion finanzieren.
Wer darf spenden? +
Spenden sind grundsätzlich allen natürlichen Personen erlaubt. Anonyme Spenden über 500 € sowie Spenden aus dem Ausland (außerhalb der EU, mit gesetzlichen Ausnahmen) sind nach § 25 Parteiengesetz unzulässig. Spenden über 1.000 € in bar sind ebenfalls untersagt.